Gespräch zur Abgabe von biozidhaltigen Antifouling-Produkten
Die Abgabe von Biozid haltigen Antifouling-Produkten darf ab dem 01.01.20205, im stationären oder Online Handel ausschließlich von sachkundigem, im jeweiligen Unternehmen beschäftigtem Verkaufspersonal vorgenommen werden, das zuvor eine Sachkundeprüfung nach §11 der Chemikalien-Verbotsordnung abgelegt hat.
Der Kaufbetrag wird nur 1x pro Bestellung berechnet, unabhängig von der Stückzahl.
Nach dem Kauf von Antifouling Produkten, setzen wir uns mit Ihnen zur Vereinbarung eines Videoanruf in Verbindung. Bitte geben Sie bei Bestellung Ihre Rufnummer mit an.
Inhalt des Abgabegesprächs:
- Vorbeugende Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen und mögliche risikoarme Alternativen
- Die korrekte Anwendung des Produkts gemäß den Anweisungen
- Risiken und wie man sie minimiert
- Wichtige Vorsichtsmaßnahmen für eine sichere Anwendung
- Korrekte Lagerung und Entsorgung des Produkts